Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin Zita Tóth (im Folgenden: Übersetzerin) und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie sie schriftlich anerkannt hat.
2. Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Übersetzerin unterbreitet dem Auftraggeber auf mündliche oder schriftliche (i.d.R. per E-Mail oder über das Kontaktformular der Webseite) Anfrage ein unverbindliches Angebot.
(2) Der Übersetzungsauftrag kommt zustande, wenn der zu übersetzende Text des Auftraggebers bei der Übersetzerin vollständig eingegangen ist und der Auftraggeber mündlich oder schriftlich den Auftrag erteilt und die Übersetzerin mündlich oder schriftlich den Auftrag bestätigt hat.
3. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
4. Liefertermin
(1) Sofern zwischen der Übersetzerin und dem Auftraggeber keine Uhrzeit oder Zeitfenster vereinbart wurde, ist die Übersetzung bis 18:00 Uhr am vereinbarten Termin zu liefern.
(2) Übermittelt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages und nach Vereinbarung einer Lieferfrist zusätzliche Textpassagen, wird die Lieferfrist erneut verhandelt.
(3) Nimmt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages Änderungen im Ausgangstext vor, der bereits in Erfüllung des Auftrags ganz oder teilweise übersetzt war, sodass eine Überarbeitung des bereits übersetzten Textes notwendig wird, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Maße.
5. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung dieser Informationen und Unterlagen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Verwertungsrechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten Dritter stellt er die Übersetzerin frei.
6. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Die Übersetzerin behält das Recht auf Nacherfüllung. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung in der Übersetzung enthaltener Mängel.
(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels unverzüglich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung geltend gemacht werden. Erhebt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung keine schriftlichen Einwendungen, gilt die Übersetzung als abgenommen.
(3) Beseitigt die Übersetzerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung der Übersetzerin auf deren Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Stilistische Beanstandungen gelten nicht als Mängel. Dies gilt ebenfalls für Synonyme, sofern der Auftraggeber kein Referenzmaterial, aus dem die für die verwendeten Bezeichnungen zu verwendenden Synonyme nicht eindeutig hervorgehen, rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat.
7. Haftung
(1) Die Übersetzerin haftet nur bei eigener grober fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.
(2) Die Haftung bei eigener leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Die Haftung wird hierbei jedoch auf den typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8. Berufsgeheimnis
Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des jeweiligen Auftrages.
9. Mitwirkung Dritter
(1) Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Übersetzerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 8. verpflichten.
10. Vergütung
(1) Die Rechnungen der Übersetzerin sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Übersetzerin kann einen angemessenen Vorschuss auf ihre Vergütung verlangen.
(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.
(4) Nimmt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages Änderungen im Ausgangstext vor, der bereits in Erfüllung des Auftrags ganz oder teilweise übersetzt war, so dass eine Überarbeitung des bereits übersetzten Textes notwendig wird, kann die Übersetzerin einen angemessenen Zuschlag erheben. Übersetzungspassagen, die nach nachträglichen Änderungen im Ausgangstext zur Erfüllung des abgeänderten Auftrages nicht weiterverwendet werden können, kann die Übersetzerin dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
11. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin.
(2) Die Übersetzerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
(3) Sollte durch die Auftragserfüllung der Übersetzerin ein Werk im Sinne des Urheberrechts entstehen, kann der Auftraggeber das Werk räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkt für den vertraglich vorgesehenen Zweck nutzen, verwerten, verändern und an Dritte übertragen. Dies gilt nicht für eine von der Übersetzerin gefertigte beglaubigte (bestätigte) Übersetzung, welche vom Auftraggeber nicht verändert werden darf.
12. Datenschutzbestimmungen
(1) Von der Übersetzerin werden nur solche personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhoben, verarbeitet und gespeichert, die zur Ausführung des Auftrags (sachgerechte Erbringung der Übersetzungsleistung und Rechnungsstellung) zwingend notwendig sind. Diese sind die folgenden Daten: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefonnummer. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
(2) Die erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
(3) Die erhobenen Daten werden an Dritte (insbesondere an Dritte gemäß Nr. 9) nur dann übermittelt, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist. Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn der Auftraggeber der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt hat.
(4) Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Der Auftraggeber hat außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Des Weiteren steht dem Auftraggeber ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Außerdem hat der Auftraggeber das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen.
(5) Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist: Zita Tóth, Ziegelstr. 7, 71672 Marbach a.N.; Telefon: +49 (0) 176 98787324; E-Mail: kontakt@uebersetzung-toth.de.
13. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass die Übersetzerin die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Übersetzerin mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
14. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
15. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
16. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Zita Tóth